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21.12.2015

Fehlstart für die Erfassung der Krankentage an Schulen

Elektronische Krankenerfassung für Lehrkräfte

Ab sofort sollen die Schulen den Krankenstand des Kollegiums elektronisch erfassen. Wenige Tage vor den Weihnachtsferien erreichte die Schulen die Aufforderung des Schulministeriums das Programm „Gesundheitsstatistik per PC“ (GPC) zu nutzen, dessen Daten anonym in die jährliche Krankenstandserhebung der Landesregierung einfließen sollen.

Für die Krankenstandserhebung sollen Schulen sich jetzt unverzüglich das Installationspaket und die Bedienungsanleitung herunterladen. Bedacht hat das Ministerium dabei nicht, dass Schulleiter in vielen Kommunen Programme gar nicht selbst aufspielen dürfen, häufig ist das nur durch den Schulträger möglich. Da die Schulträger nicht rechtzeitig über den Zeitpunkt des Einsatzes informiert waren, gibt es zum Teil erhebliche Umsetzungsprobleme.

„Die Einführung von GPC ist nicht mit der nötigen Weitsicht und dem erforderlichen Fingerspitzengefühl erfolgt. Die Rückmeldungen von Schulleitungen zeigen uns zudem, dass die zugesagte Unterstützung und Hilfe, die angefordert werden kann, nicht erfolgt. „Dies ist angesichts der ohnehin stark belasteten Schulleitungen völlig inakzeptabel“, kritisiert der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Udo Beckmann. Der VBE fordert, die bestehenden Defizite sofort abzustellen.

„Wir erwarten zudem, dass die Erfassungen der Daten kein Selbstzweck sind, sondern Auswirkungen auf Prävention im Bereich Lehrergesundheit haben“, sagt Beckmann. Pädagogen sind besonders häufig von Stress und Burn-Out betroffen.

Den Grund dafür sieht Beckmann darin, dass die Landesregierung die Schulen ständig mit neuen Aufgaben und Anforderungen konfrontiert, sie bei der Umsetzung jedoch im Stich lässt, indem sie notwendige Ressourcen sowie Fort- und Weiterbildungen verweigert.

Eine Auswirkung der Erfassung müsste sein, dass eine echte Vertretungsreserve aufgebaut und damit Unterrichtsausfall endlich effektiv bekämpft werden kann. Der VBE NRW hält eine Vertretungsreserve von acht Prozent für notwendig, aktuell sind die Schulen so ausgestattet, dass man von einer Vertretungsreserve nicht sprechen kann.


Pressemitteilung 56-15
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