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28.05.2015

VBE: Altershöchstgrenze für Verbeamtung muss aufgehoben werden

Verfassungsgericht kippt NRW-Vorgabe zum Alter für Beamteneinstellung

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Altersgrenze für die Verbeamtung in NRW gekippt hat. „Damit ist klar, dass Beamtinnen und Beamten über 40 nicht allein aufgrund ihres Alters eine Verbeamtung versagt bleiben darf“, sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE NRW, „dennoch ist damit nicht Schluss mit der Diskriminierung. Die Verbeamtung muss generell die erste Option sein, wenn es dem Land darum geht, die Sicherung einer durchgängigen Schulpflicht zu gewährleisten.“

Lehrerinnen und Lehrer üben grundrechtswesentliche Aufgaben aus – ebenso wie Polizisten, Richter und andere Beamte. „Sie vergeben Abschlüsse und damit Lebenschancen und tragen dazu bei, dass aus Kin-dern mündige Bürger werden", erklärt Beckmann und verweist auf das VBE-Gutachten „Beamtenstatus als Verfassungsgebot" vom März 2012. Diese Aufgaben und Treue zum Land zu erwarten, aber auf der anderen Seite älteren Beschäftigten eine Verbeamtung zu versagen, konterkariere das Ziel des Landes nach einem stabilen Schulwesen.

„Das Land muss jetzt die Konsequenzen aus dem Urteil ziehen und die Altersgrenze für die Verbeamtung endlich ganz abschaffen", fordert Beckmann, „Lehrkräfte sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie verbe-amtet oder im Tarifverhältnis angestellt werden wollen." Der VBE empfiehlt den betroffenen Lehrkräften, zur Wahrung ihrer Rechte einen formlosen aber schriftlichen Antrag an die zuständige Dienststelle zu stellen.

 


Pressemitteilung 27/15
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