StV/KV-LOGO
29.01.2015

VBE: Sportunterricht weiter in der Grauzone

Klärung durch Ministerin fehlt nach wie vor

„Am Montag fängt das neue Halbjahr an – und noch immer wissen die Schulen nicht, wie sie mit dem neuen Erlass für den Schulsport umgehen sollen", bemängelt Udo Beckmann, der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung die Informationspolitik des Schulministeriums, „Das Schulministerium schweigt sich weiter aus, wie die im Erlass beschriebenen Qualifikationsvoraussetzungen zu interpretieren sind. Auf der Homepage des Ministeriums steht hierzu seit über einer Woche* zu lesen: ‚Die Fragen zu den fachlichen Voraussetzungen für den Sportunterricht und für außerunterrichtliche Schulsportangebote werden auf Wunsch konkretisiert sowie ergänzt und erscheinen hier in den nächsten Tagen.‘ Die Schulen und somit vor allem die Schulleitungen so im Regen stehen zu lassen, ist schlichtweg unverantwortlich."

„Wenn das MSW bis morgen (Freitag) nicht für die dringend benötigte Rechtssicherheit sorgt, werden wir den Schulen raten, im Zweifelsfall lieber auf Schulsport zu verzichten anstatt sich in eine rechtliche Grauzone zu begeben\", macht Beckmann klar. Schulleitungen müssten bei der Planung der Unterrichtsstunden klare Vorgaben haben, ansonsten könnten im schlimmsten Fall Rechtsfolgen und Haftungsansprüche auf sie und ihre Schule zukommen.

Der VBE hatte in den vergangenen Wochen das Ministerium mehrfach darauf hingewiesen, dass die Auslegungen des Schulministeriums zum Erlass Sicherheitsförderung im Sportunterricht dazu führen würden, dass vor allem an

Grund-, Förder- und Hauptschulen der Sportunterricht zum großen Teil zum Erliegen kommen wird. Das Ministerium hat daraufhin die eigenen Interpretationen (FAQ) zum Bereich fachliche Voraussetzung aus dem Netz genommen und baldige Klarstellung zugesagt. Dass dies bis heute nicht geschehen ist, lässt vermuten, dass das Ministerium nicht weiß, wie es aus der selbst verursachten Misere herauskommen soll. Das ist umso tragischer vor dem Hintergrund, dass die Schulleitungen diesen Erlass spätestens bei der Gestaltung des Stundenplans für das 2. Schulhalbjahr, das am kommenden Montag beginnt, umsetzen müssen.

„Ich fordere die Ministerin auf, den Erlass zurückzuziehen und so zu überarbeiten, dass er für die Schulen handhabbar ist und den Sportunterricht an den Schulen nicht weitgehend zum Erliegen bringt. Es gibt keinen Grund für eine übereilte Umsetzung. Der Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport hat bisher nur eines erreicht: Verunsicherung", so Beckmann.

*Anm.: Stand Donnerstag, 29.01.2015, 12:30 Uhr

 


Pressemitteilung 2/15
Weitere Artikel im Bereich "0115"
19.01.2015
VBE: Schulsport an Grundschulen vor dem Kollaps

„Der neue Erlass Sicherheitsförderung im Schulsport sorgt für massive Verunsicherung an den Grundschulen. Er ist zudem ein zweischneidiges Schwert“, macht Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, klar: „Wir begrüßen zwar, dass ein stärkerer Fokus auf die fachliche Voraussetzung gelegt wird. Wenn nur noch ausschließlich Lehrkräfte mit einem Sportstudium Kinder im Sport unterrichten dürfen, steht zumindest der Schulsport an den Grundschulen vor dem Kollaps, weil es nicht genügend ausgebildete Lehrkräfte mit dieser Qualifikation gibt.“ Der VBE fordert daher, dass den Lehrkräften, die nicht entsprechend ausgebildet sind, umgehend Fort- und Weiterbildungen angeboten werden.

Grafik: © VBE NRW
Ihre Qualifizierung vor Ort

Termine, Orte und Anmeldung

Grafik: KirschKürmann
Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/576/content_id/4458.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2019 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW